Wird eine Ehe gegen die freie Willensentscheidung der Betroffenen geschlossen, so spricht man von einer Zwangsverheiratung, welche in Deutschland verboten ist und strafrechtlich verfolgt werden kann. Jeglicher körperlicher oder psychischer Zwang erfüllt diesen Strafrechtsbestand einer Zwangsehe. Seit dem 19. Februar 2005 wurde dieser Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen und als „Nötigung zur Eingehung der Ehe“ als besonders schwere Nötigung definiert. (§ 240 Abs. 4 Nr. 1,2. StGB) Eine Verurteilung kann für den Betroffenen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedeuten. In besonders schweren Fällen, z.B. Vergewaltigung, können es sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sein.
Die Zwangsverheiratung ist eine Verstoß gegen die Menschenrechte in fast allen Ländern und dem Grundgesetz in der Bundesrepublik. Keine Religion oder Tradition kann eine Zwangsheirat rechfertigen. Auch haben deine Eltern oder Familie kein Recht, dich zur Ehe zu zwingen. Es muss deine eigene freie Entscheidung sein. Eine Androhung oder Ausübung von Gewalt, um dich zu einer Heirat zu zwingen, ist strafbar, auch wenn es deine Familie ist. Gemäß § 16 darf eine Ehe nur mit der freien vollständigen Willenserklärung beider heiratswilligen geschlossen werden.
Der Zwang oder die Gewalt ist nicht nur die psychische Misshandlung, sondern sie beginnt bei Beleidigungen, Demütigungen, Verweigerung einer Ausbildung, bis hin zur Entziehung deiner existenziellen Bedürfnisse der Gesundheit und Ernährung. Es bezieht auch jegliche Form der Freiheitsberaubung ein.